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Entscheid des Landgerichtes Mannheim betreffend Stromverträgen von Waldshut-Tiengen

Bald grünes Licht für Atel-Stromlieferungen?

Die Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel) nimmt den Entscheid des Landgerichtes Mannheim betreffend Stromverträgen der Stadtwerke Waldshut-Tiengen mit Genugtuung auf. Der Delegierte des Verwaltungsrates Walter Bürgi zeigte sich erfreut: "Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kommen wir der Stromlieferung nach Waldshut-Tiengen einen bedeutenden Schritt näher."

Die Atel hat mit den Stadtwerken Waldshut-Tiengen auf Beginn des Jahres 1999 einen Vertrag zur Lieferung von Elektrizität abgeschlossen. Mit Berufung auf bestehende Energielieferungsverträge zwischen EnBW und den Stadtwerken hat die EnBW der Atel die Durchleitung des Stromes verweigert. Heute hat das Landgericht Mannheim verkündet, dass die langfristigen Stromverträge zwischen Waldshut-Tiengen und der EnBW unwirksam sind, womit das Argument zur Verweigerung der Durchleitung entfällt. Die Atel ist deshalb zuversichtlich, dass auch im kartellrechtlichen Missbrauchsverfahren vor dem Bundeskartellamt zugunsten der Atel und der Stadtwerke entschieden wird.

Aare-Tessin AG für Elektrizität Kommunikation und Energiepolitik